- für die Nutzung der Planovo-Software als Cloud-Service -
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns im Hinblick auf die Nutzung der Planovo-Software (nachstehend als „Software“ bezeichnet) als Software-as-a-Service. Anbieter ist Hr. Skender Sylaj, Fürstenrieder Str. 281, 81377 München (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet).
1.1. Unser Diensteangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1. Die Präsentation unserer Dienstleistungen auf der Website stellt noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst Ihre Absendung der Bestellung auf der Website ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Wir nehmen Ihr Angebot ggf. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an.
2.2. Vertragssprache ist Deutsch.
2.3. Wir speichern Ihre Bestelldaten und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können die Bestelldaten, wie sie Ihnen vor Absendung der Bestellung angezeigt werden, und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrerseits ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktionalität Ihres Browsers nutzen (dort meist „Drucken“ bzw. "Datei" > "Speichern unter").
3.1. Wir stellen dem Kunden die Nutzung der Software in dem in der Leistungsbeschreibung auf der Website und/oder in den Angebotsunterlagen näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung. Die Software verbleibt auf unseren Servern und kann vom Kunden über das Internet mittels Browser genutzt werden. Von uns nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem von uns betriebenen Übergabepunkt.
3.2. Wir werden die zu überlassende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der jeweils aktuellen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Wir werden den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten Software, die die bis dahin mögliche Nutzung der Software durch den Kunden beeinträchtigt, spätestens zwei Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version der in der Leistungsbeschreibung genannten Software besteht jedoch nicht.
3.3. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, überlassen wir dem Kunden die Software am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 98,5% zur Nutzung. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Wir sind berechtigt, in der Zeit von 3 Uhr bis 6 Uhr morgens und/oder am Wochenende für insgesamt fünf Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.
3.4. Der Kunde darf von der in der Leistungsbeschreibung genannten Anzahl von Nutzerplätzen gleichzeitig auf die für ihn bereit gehaltene Software zugreifen. Die Nutzerplätze müssen die in der Leistungsbeschreibung angegebenen technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen.
3.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme unserer Leistungen zu gestatten. Ausgenommen hiervon sind der bestimmungsgemäße Kreis der Adressaten der Software wie Auftragnehmer oder Dienstleister des Kunden, die im vertragsgegenständlichen Einsatzbereich der Software für den Kunden tätig werden.
4.1. Im Falle, dass Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen, wird uns der Kunde unverzüglich informieren.
5.1. Wir stellen dem Kunden innerhalb der Software im Zusammenhang mit den einzelnen Funktionalitäten Benutzeranleitungen (bspw. in Form von Erklärvideos) zur Verfügung.
6.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, auf unseren Servern Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. Wir schulden lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Uns treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten.
6.2. Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes ist in der Leistungsbeschreibung definiert.
7.1. Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wir werden die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten.
8.1. Wir werden mindestens eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durchführen.
8.2. Der Kunde wird seine Daten ebenfalls mindestens einmal täglich herunterladen und auf eigenen Ressourcen abspeichern, damit sie jederzeit wieder reproduziert werden können. Für das Herunterladen wird dem Kunden eine Datenexportfunktion zur Verfügung gestellt.
9.1. Wir werden die bei uns vorhandenen Kunden-Daten 14 Tage nach Vertragsablauf löschen.
10.1. Der Kunde erhält für jeden der von ihm in Anspruch genommenen Nutzerplätze eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.
11.1. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme unserer Leistungen ist davon abhängig, dass die von Ihnen eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. . Die technischen Mindest-Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
12.1. Der Kunde zahlt für die von ihm gewählten Leistungen die Entgelte gemäß unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder sonstigen Preisaufstellung.
12.2. Erhöhen wir die Preise allgemein, so sind wir berechtigt, auch die vertragsgegenständlichen Preise in gleicher Weise zu erhöhen. Die erste Änderung der vertragsgegenständlichen Preise darf allerdings frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss und frühestens 6 Monate nach der letzten Preisänderung erfolgen. Zudem muss die Preisänderung sich innerhalb der Grenzen billigen Ermessens bewegen (§ 315 Absatz 3 BGB).
12.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Rechnung elektronisch übermittelt wird.
13.1. Bei jährlicher Zahlungsweise: Bei jährlicher Zahlungsweise läuft der Vertrag zunächst für einen festen Zeitraum von einem Jahr. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
13.2. Bei monatlicher Zahlungsweise: Bei monatlicher Zahlungsweise läuft der Vertrag zunächst für einen festen Zeitraum von einem Monat. Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien spätestens bis zum 15. des ersten Monats der Vertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungsmonats gekündigt wird.
13.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.1. Innerhalb der Vertragslaufzeit hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, ein Upgrade der gebuchten Pakete vorzunehmen und/oder weitere Mitarbeiterlizenzen dazu zu buchen. Die Preisdifferenz wird dem Kunden vom Zeitpunkt der Umstellung bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt (tagesgenaue Abrechnung).
14.2. Der Kunde kann innerhalb der Vertragslaufzeit auch ein Downgrade der gebuchten Pakete vornehmen und/oder die von ihm gebuchten Mitarbeiterlizenzen reduzieren. Die Preisdifferenz wird dem Kunden jedoch nur unter Berücksichtigung der in Ziff. 13 aufgeführten Kündigungsfristen gewährt, d.h. der Änderungswunsch muss innerhalb der für die jeweiligen Zahlungsweisen geltenden Kündigungsfristen erfolgen, um im Folgemonat bzw. Folgejahr wirksam zu werden. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen.
14.3. Der Kunde kann innerhalb der Vertragslaufzeit auch eine Änderung der Zahlungsweise vornehmen. Die Preisdifferenz wird dem Kunden jedoch nur unter Berücksichtigung der in Ziff. 13 aufgeführten Kündigungsfristen gewährt, d.h. der Änderungswunsch muss innerhalb der für die jeweiligen Zahlungsweisen geltenden Kündigungsfristen erfolgen, um im Folgemonat bzw. Folgejahr wirksam zu werden. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen.
15.1. Sind die von uns erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haften wir gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.
15.2. Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich anzuzeigen.
15.3. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, und Ansprüche für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
16.1. Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen:
16.1.1. Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
16.1.2. Sofern wir gemäß Ziffer 16.1. für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.
16.1.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten weder, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen übernommen haben, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.
16.1.4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
17.1. Wir dürfen in öffentlich zugänglichen Referenzlisten (z. B. auf einer Webseite) auf den Kunden verweisen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.
18.1. Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, sind wir berechtigt, diese Geschäftsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Wir werden dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen oder Ergänzungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
19.1. Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung und über deren Durchführung Stillschweigen zu bewahren.
19.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.3. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
256 BIT
Verschlüsselung
Serverstandort
Deutschland
DSGVO
Datenschutz
§ 17 MiLoG
Dokumentationspflicht